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Wir informieren Sie an dieser Stelle über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a-y des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergänzen und - soweit wirksam vereinbart - Bestandteil des zwischen Ihnen und der Firma Wilde Alpentouren (im Folgenden kurz WA genannt) geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte lesen Sie sich die Bedingungen vor der Buchung der Reise durch.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir weitestgehend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechtsformen.

Übersicht:

  1. Abschluss des Reisevertrages
  2. Bezahlung
  3. Gutscheine
  4. Leistungen und Preisänderungen
  5. Rücktritt durch den Kunden
  6. Rücktritt durch WA
  7. Außergewöhnliche Umstände
  8. Gewährleistungen / Haftung / Obliegenheiten
  9. Mitwirkungspflicht des Reisekunden
  10. Mögliche Touränderungen
  11. Hilfeleistung / Beistandspflicht
  12. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung
  13. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
  14. Gerichtsstand
  15. Schlichtung
  16. Sonstige Bestimmungen
  17. Datenschutz
  18. Anschrift

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung - diese kann schriftlich, telefonisch (fernmündlich) oder online per Mail erfolgen - bietet der Kunde WA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme der WA zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel schriftlich bzw. online per Mail.

1.2 Meldet der Kunde mehrere Personen zu einer Reise an, so haftet dieser wie für seine eigene Anmeldung, sofern er diese ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies als neues Angebot der WA anzusehen, an das sich WA 14 Tage gebunden hält. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, sofern der Kunde innerhalb der o.g. Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder er eine Anzahlung leistet.

1.4 Die Vorschriften für Pauschalreiseverträge gelten nicht für Kurzreisen der WA, die weniger als 24 Stunden (somit keine Übernachtung beinhalten) dauern und deren Reisepreis € 500,00 nicht übersteigt. Wir verweisen ausdrücklich auf § 651 a V BGB.

1.5 Dem Kunden werden nach der Anmeldung der Sicherungsschein und die Reiseunterlagen i. d. R. online übermittelt. Sollten diese 14 Tage vor der Reise nicht vorliegen, so ist dieser verpflichtet sich mit WA in Verbindung zu setzen.

2 Bezahlung

2.1 Mit Abschluss des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % bzw. mindestens € 100,00 zu leisten. Dies setzt jedoch die Übergabe des Sicherungsscheins für Pauschalreisen durch die WA an den Kunden voraus.

2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern keine Absage durch die WA nach Ziffer 4.1 mehr erfolgen kann. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als vier Wochen vor Reisebeginn, ist der Betrag nach Zusendung des Sicherungsscheins sofort fällig, sofern keine Absage nach 5.1 mehr erfolgen kann. Ist eine Absage nach 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig. Frühestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn.

2.3 Sofern der fällige Reisepreis nicht bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beglichen worden ist, obwohl der Sicherungsschein ausgehändigt wurde, ist WA berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und etwaige Schadensansprüche in Höhe der unter 5.2 genannten Pauschalen geltend zu machen.

2.4 Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende dürfen nur gefordert oder akzeptiert werden, sofern für die WA ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und der Kunde hierüber durch die WA nach § 651 t BGB informiert wurde. Darüber hinaus ist im Vorfeld der Reise ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r BGB zu übergeben.

3 Gutscheine

3.1 Die von WA ausgegebenen Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.

3.2 Die Gutscheine sind bis zum 31.12. des auf das Ausgabejahr folgenden Jahres einlösbar. Sie können nur für Touren von WA genutzt werden. Eine evtl. Verrechnung mit Ausrüstungsgegenständen ist nicht möglich.

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Werden nach der Buchung vom Kunden Änderungen gewünscht - z.B. Reiseziel, Zeitpunkt etc. so ist WA berechtigt eine Umbuchungspauschale von € 50,00 zu berechnen.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen des vereinbarten Inhalts des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, sofern sie unwesentlich sind und von der WA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Gesamtzuschnitt der Reise darf dadurch nur unwesentlich verändert werden.

4.3 Über mögliche Änderungen ist der Kunde nach Kenntnis des Änderungsgrundes unverzüglich zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung ist der Kunde zudem über Änderungen des Reisepreises gemäß § 651g BGB zu informieren. Erhebliche Änderungen benötigen die Zustimmung des Kunden - siehe § 651 f und g.

4.4 Im Falle einer erheblichen Veränderung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann er die Teilnahme an einer ähnlich gestalteten Reise verlangen, sofern diese von WA angeboten wird. Etwaige Preisunterschiede sind dabei auszugleichen (von beiden Seiten). Der Kunde hat seinen Wunsch innerhalb einer angemessenen und durch WA festgelegten Frist mitzuteilen.

4.5 Aufgrund von Wechselkursschwankungen ist eine Preisanpassung möglich, sofern die Reise mindestens 30 Tage vor Reiseantritt gebucht wurde, und sich der Wechselkurs zwischen dem Euro und der jeweiligen Landeswährung gravierend verändert. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich von WA darüber informiert. Ohne gravierende Änderungen des Wechselkurses ist eine Anpassung des Reisepreises nur möglich, wenn die Reise mindestens 4 Monate vor Antritt gebucht wurde. Hier erfolgt eine Information bis spätestens 3 Wochen vor Reisantritt.

4.6 Anders geartete Preisänderungen dürfen nur geltend gemacht werden, sofern WA in der Lage ist, diese Änderung plausibel und nachvollziehbar mitzuteilen.

5 Rücktritt / Abbruch durch den Kunden

5.1 Der Kunde ist berechtigt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei WA. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert WA den Anspruch auf den kompletten Reisepreis. Gemäß § 651 h BGB besteht die Möglichkeit eine Entschädigung zu verlangen. Die Entschädigungspauschalen gliedern sich wie folgt (Rücktrittskosten pro Kunde):

Im Alpenraum und innerhalb Deutschlands:

  • pauschal 5 % für eine mehrtägige Tour (6 Tage oder länger) sofern die Absage aufgrund der Teilnahme an einer Vorbereitungstour erfolgt. Die Absage muss mindestens 14 Tage vor der entsprechenden Tour erfolgen. Ansonsten gelten die im Folgenden genannten Rücktrittskosten. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenlosen Verschiebung der mehrtägigen Tour ins Folgejahr.  
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
  • bis 5 Tage vor Reisebeginn 70 %
  • bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %
  • Am Starttag der Reise 100 % (No-show)
  • Bei Reiseabbruch nach Reisebeginn 100 %

Außerhalb des Alpenraums und Deutschlands:

  • bis 50 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
  • bis 8 Tage vor Reisebeginn 75 %
  • bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %
  • Am Starttag der Reise 100 % (No-show)
  • Bei Reiseabbruch nach Reisebeginn 100 %

Eintrittskarten etc. werden nicht umgebucht oder anteilig zurückerstattet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen der WA nachzuweisen, dass der WA wesentlich geringere Kosten als die erhobenen Pauschalen entstanden sind. Ist der Schaden der WA geringer als in oben genannten Pauschalen genannt, so kann die WA eine geringere Entschädigung verlangen. Im Fall des Rücktritts ist die WA verpflichtet den Betrag abzüglich der Entschädigung unverzüglich zu erstatten. Als Stichtag für die Berechnung gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag antritt - siehe § 651e BGB. WA ist berechtigt den Vertrag mit der dann neuen Person zu verweigern, sofern diese die für die Reise notwendigen Anforderungen nicht erfüllt, oder sonstige gesetzliche oder behördliche Dinge entgegenstehen.

5.4 Werden von Gruppen individuelle Termine oder Routen gebucht, so hat jedes zurücktretende Gruppenmitglied in Abhängigkeit der Gruppengröße (der Preis für die einzelnen verbleibenden Gruppenmitglieder bleibt unverändert) folgende anteilige Stornokosten vom Reisepreis zu zahlen:

  • bei Gruppen bis 3 Teilnehmer:
    • bis 120 Tage vor Reisebeginn 60 %,
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 80 %,
    • bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %,
    • Nichtantritt (No-show) und Abbruch der Reise 100 %
  • bei Gruppen von 4 bis 6 Teilnehmern:
    • bis 120 Tage vor Reisebeginn 50 %,
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 70 %,
    • bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %,
    • Nichtantritt (No-show) und Abbruch der Reise 100 %
  • bei Gruppen von 7 bis 9 Teilnehmern:
    • bis 120 Tage vor Reisebeginn 40 %,
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 60 %,
    • bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn 90 %
    • Nichtantritt (No-show) und Abbruch der Reise 100 %
  • bei Gruppen von 10 - 12 Teilnehmern (oder mehr):
    • bis 120 Tage vor Reisebeginn 30 %,
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 70 %,
    • bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %,
    • Nichtantritt (No-show) und Abbruch der Reise 100 %

5.5 WA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung etc. Unser Partner ist die Hanse Merkur.

6 Rücktritt durch WA

6.1 WA kann bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschließung eindeutig ersichtlich war
  • dem Kunden der Zeitpunkt mitgeteilt wurde, bis wann ein Rückstritt durch WA möglich ist
  • beide Informationen in der Reisebestätigung klar und deutlich formuliert waren.

Der Rücktritt durch WA ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden zuvor in den Reiseunterlagen mitgeteilt wurde. Wir verweisen auf die Rücktrittsfristen gemäß § 651 h BGB. Tritt WA von der Reise zurück, erhält der Kunde die bis dato geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Alternativ kann WA dem Kunden eine gleichwertige Reise anbieten. Etwaige Preisunterschiede sind dabei auszugleichen. Weiterhin behält sich WA vor, die Tour bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl gegen einen Preisaufschlag durchzuführen. Hierzu unterbreitet WA dem Reisekunden rechtzeitig vor Reisebeginn ein entsprechendes Angebot.

6.2 Die der WA zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nach §651 h BGB sind hiervon unbenommen.

7 Außergewöhnliche Umstände

7.1 Wird die Reise in Form von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch WA den Pauschalreisevertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Kunde den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7.2 Etwaige Beratungen, Buchungen, die im Zusammenhang für diese Reise durch WA übernommen wurden, sind vom Kunden zu zahlen.

7.3 Bei Kündigung nach Reisebeginn aus o.g. Gründen werden etwaige Mehrkosten für die Heimreise hälftig vom Kunden und WA getragen. Die bis dato vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht zurückerstattet.

8 Gewährleistung / Haftung / Obliegenheiten

8.1 Werden die vertragsgemäßen Reiseleistungen durch WA nicht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel ist jedoch unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder WA direkt oder dem Reisevermittler anzuzeigen.

8.2 Der Kunde kann für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Sofern der Kunde es unterlässt den Reisemangel mitzuteilen und somit keine Abhilfe möglich ist, erlischt das Recht auf Herabsetzung des Reisepreises.

8.3 Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden wegen eines Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, sofern WA in einer angemessenen, durch den Kunden zu setzenden Frist, keine zumutbare Abhilfe schafft. Eine Fristsetzung ist nicht notwendig, sofern keine Abhilfe geschaffen werden kann oder WA diese verweigert, oder die Kündigung durch ein besonderes, nachzuweisendes Interesse gerechtfertigt ist.

8.4 Die vertragliche Haftung der WA für nicht körperliche Schäden beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von WA herbeigeführt worden ist.

8.5 Von der örtlichen Reiseleitung oder von anderen Personen in eigener Organisation vor Ort angebotene und gebuchte Leistungen / Ausflüge (z.B. sportl. Aktivitäten wie z.B. Canyoning, Theaterbesuche, Leihwagen, Beförderungen etc.) gehören nicht zum Vertragsinhalt zwischen dem Kunden und WA. Eine Haftung dafür seitens der WA ist ausgeschlossen.

8.6 Schadensersatzansprüche gegenüber WA sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Vereinbarungen oder auf solchen beruhenden gesetzl. Vorschriften, die auf eine von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wir verweisen auf die gesetzl. Bestimmungen - § 651 p BGB.

9 Mitwirkungspflicht des Reisekunden

Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung oder WA direkt zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge schuldhaft, sind Einsprüche seinerseits bzgl. Minderung (§ 651 m) und Schadenersatz (§ 651 n) ausgeschlossen, sofern WA wegen fehlender Mangelhinweise keine Abhilfe schaffen konnte. Dies gilt nur dann nicht, sofern die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

10 Mögliche Touränderungen / Ausschluss von Reisekunden

10.1 Die Wanderungen, Skitouren, Kurse und etwaige Gipfelbesteigungen erfolgen soweit nicht anders angegeben unter Leitung eines deutsch und oder englischsprachigen staatl. geprüften Berg- und Skiführers, geprüften Bergwanderführers oder eines ähnlich qualifizierten Reiseleiters mit entsprechender Zulassung.

10.2 Dem Reiseleiter bleibt es, unabhängig der zuvor genannten Regelungen, vorbehalten die geplanten Touren nach den allgemeinen und technischen Kenntnissen und der konditionellen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer oder eines einzelnen Teilnehmers, sofern notwendig, zu ändern. Ebenso rechtfertigen seine Ortskenntnisse unter Umständen ein Abändern der Tour. Eine Änderung ist ebenso wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht möglich. Dies stellt kein Mangel dar. 

10.3 Die Tour kann ebenso ohne Anerkennung eines Mangels, aufgrund unvorhergesehener Umstände im Rahmen der der WA obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht abgeändert werden. Hierzu zählen im alpinen Bereich insbesondere, aber nicht ausschließlich:

              • extreme Wetterverhältnisse, Steinschlag, Lawinengefahr, Rückkehr wegen Erschöpfung oder Verletzung eines Teilnehmers.

10.4 Reisekunden können, sofern sie aus der Sicht des Reiseleiters dem Tourencharakter - insbesondere aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse oder zu geringer Kondition - nicht gewachsen sind, von der Tour oder Teilen der Tour ausgeschlossen werden. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten hat der Reisekunde selbst zu tragen. Dies stellt kein Mangel dar.

10.5 WA kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisekunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter oder WA die gebuchte Veranstaltung / Reise nachhaltig stört oder wenn der Reisekunde sich in derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Sofern dass vertragswidrige Verhalten auf der Verletzung der Informationspflicht von WA beruht, ist eine Kündigung / Ausschluss von der Veranstaltung nicht zulässig. In jedem Fall ist der Versuch einer gütlichen Einigung anzustreben.

10.6. Kündigt WA, so behält WA den Anspruch auf den Reisepreis; WA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die WA aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

11 Hilfeleistung / Beistandspflicht

Dem Reisenden ist in angemessener Art und Weise Beistand zu leisten, sofern er sich in Schwierigkeiten befindet - siehe § 651q BGB. Der Kunde sollte in derartigen Situationen umgehend den Kontakt zum Reiseleiter bzw. zu WA suchen.

12 Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertraglich geregelter Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber der WA unter der am Ende der AGB unter Punkt 17 aufgeführten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen die Ansprüche schriftlich geltend zu machen.

12.2 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel (§ 651 i) verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach geendet hat.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte gegenüber WA ist ausgeschlossen. Ausgenommen ist die Abtretung an Familienangehörige 1. Grades.

13 Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

13.1 WA informiert den Kunden aus D, A und CH rechtzeitig inkl. der zu erwartenden Fristen (z.B. bei der Visaerteilung) über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten).

13.2 Der Reisende selbst hat sich über evtl. Impfschutz-Maßnahmen u.a. rechtzeitig zu informieren. Gesundheitsämter, Reisemediziner, Tropeninstitute informieren hierzu umfassend.

13.3 Der Kunde ist für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und für evtl. Impfungen etc. selbst verantwortlich. Evtl. Nachteile durch Nichtbeachtung der relevanten Vorschriften gehen zu Lasten des Kunden - es sei denn WA hat schuldhaft falsch oder nicht informiert.

14 Gerichtsstand

14.1 Gerichtsstand ist der Firmensitz der WA in Seeg.

14.2 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen WA im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht zu Anwendung kommt, wird bezüglich der Rechtsfolgen z.B. hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen seitens des Kunden ausschließlich deutsches Recht angewendet.

14.3 Für Klagen der WA gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ausschlaggebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allg. Gerichtsstand in Deutschland haben, oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der WA maßgebend.

14.4 Die vorgenannten Bestimmungen 12.1 bis 12.3 finden keine Anwendung wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und WA anzuwenden sind, etwas Anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

15 Schlichtungsverfahren

WA nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sollten sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Verfahrung nach Drucklegung dieser AGB ergeben, informiert WA den Reisekunden. Wir verweisen informationshalber auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform, anwendbar für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

16 Sonstige Bestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Wir verweisen auf § 306 BGB. 14.2. Stand dieser Bedingungen ist Februar 2023.

17 Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von WA wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von WA und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://www.wilde-alpentouren.de/rechtliches/datenschutz Auf Verlangen sendet WA dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

18 Anschrift

Wilde Alpentouren
Jochen Wilde
Schleiserweg 8
87637 Seeg

Tel. 08364 / 2379980

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www.wilde-alpentouren.de

 
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